Verkehrsrecht: Überholen einer Fahrzeugkolonne führt bei Unfall zu Mithaftung

Oktober 28, 2013 in Allgemein, Verkehrsrecht

In zwei Urteilen klärte das Oberlandesgericht Hamm die Haftungsverteilung zwischen den Beteiligten eines Unfalls, der sich zwischen einem Motorradfahrer, der eine Fahrzeugkolonne überholte, und einem Linksabbieger aus der Kolonne selbst ereignete.

Fotor1Im ersten Urteil konnte ein Verschulden der beklagten Linksabbiegerin nicht festgestellt werden (Az. 9 U 191/12), weshalb ihr nur die Betriebsgefahr zur Last zu legen sei. Der Kläger müsse deshalb 75 % seines Schadens selber tragen, zumal er verbotswidrig bei einer unklaren Verkehrslage überholt habe.

Im zweiten Urteil traf den beklagten Motorradfahrer ein Verschuldensanteil von 1/3, da er das allgemeine Rücksichtnahmegebot verletzt habe (Az.: 9 U 12/13). Denn wer bei dichtem Verkehr links an einer stehenden Fahrzeugkollone vorbeifahre, müsse damit rechnen, dass der vorderste Fahrer bei erkennbaren Verkehrslücken im Gegenverkehr die Möglichkeit zum Linksabbiegen nutze.

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