Was ist ein Unfall?
Ein Unfall ist ein plötzliches, unvorhersehbares Ereignis, bei dem eine Sache beschädigt und/ oder eine Person verletzt wird. Im engeren Sinn wollen wir hier einen Leitfaden für den Verkehrsunfall zur Verfügung stellen.
Was tun beim Verkehrsunfall?
Statistisch geschehen ereignen sich pro Jahr 2,5 Mio Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen (Polizei 2015). Die Wahrscheinlichkeit betroffen zu sein ist daher nicht gering. Was tun, wenn es zum Unfall kommt?
1. Polizei benachrichtigen
Auch auf die Gefahr hin, aufgrund eines Fahrfehlers verwarnt zu werden, sollten Sie die Polizei an den Unfallort rufen, wenn es sich nicht um einen Bagatellunfall handelt. Die Polizei wird die Personalien feststellen und einen Bericht zum Unfallgeschehen anfertigen. Dieser kann bei der späteren Unfallregulierung wichtige Hinweise bieten.
2. Zeugen verpflichten
Wenn es Zeugen des Unfalls gibt, sollten Sie sich unbedingt die Zusicherung einer Zeugenaussage einholen. Ausserdem sollten Sie die Personalien der Zeugen notieren. Es ist ratsam, die Zeugen dazu anzuregen einen Erinnerungsbericht zu schreiben, und sich diesen z.B. per E-Mail zusenden zu lassen.
3. Gutachter beauftragen
Sie sollten die Gelegenheit nutzen, einen eigenen Gutachter einzuschalten. Die gegnerische Versicherung bietet oft an, einen Gutachter zu schicken. Dieses Angebot sollten sie nur dann annehmen, wenn Sie das Verschulden weit überwiegend bei sich selbst sehen und die gegnerische Versicherung die Kostenübernahme für das Gutachten zusichert. Achtung: Liegt der Sachschaden unter 800,00 €, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens aufgrund der hohen Kosten nicht mehr angemessen. Unter Umständen bekommt man die Sachverständigenkosten dann nicht mehr erstattet, auch wenn man zu 100 % Recht bekommt.
Muss ich zum Rechtsanwalt?
Der Gang zum Rechtsanwalt lohnt sich. Zum einen kann dieser die Rechtslage besser einschätzen. Zum anderen ist das Regulierungsverfahren mit der Versicherung kompliziert. Sie haben es dort mit Profis zu tun. Es kommt häufig vor, dass die Unerfahrenheit des Geschädigten zu großen finanziellen Einbußen führt. Den Rechtsanwalt zahlt die gegnerische Versicherung, und zwar prozentual entsprechend der Regulierungsquote.
Welche Schäden sind ersetzbar?
Sachschäden und Personenschäden, die kausal auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Man spricht von Naturalrestitution gem. § 249 BGB. Der Geschädigte soll so gestellt werden, als ob der Unfall nicht geschehen wäre. Hier kommt es vor, dass der Gegner den Zusammenhang der Schäden mit dem Unfall bestreitet. In der Regel muss dann ein Plausibilitätsgutachten klären, ob Schaden und Unfall zusammengehören.
Was ist ein Sachschaden?
Zu den Sachschäden gehören die Reparaturkosten (oder Wiederbeschaffungsgeld für Ersatzfahrzeug), Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung, Rechtsanwaltskosten, Abschleppkosten u.v.m.
Was ist ein Personenschaden?
Das ist der Schaden, denn der Beteiligte an seiner körperlichen Gesundheit oder aufgrund dieser Gesundheitsschädigung erleidet. Hierzu gehören das Schmerzensgeld, der Verdienstausfallschaden, der Haushaltsführungsschaden, Rente u.v.m. Gerade bei schweren Körperverletzungen und bleibenden Schäden wie einer posttraumatischen Belastungsstörung ist die Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes oder einer Rente sehr kompliziert. Rechtsanwälte berechnen diese anhand bestimmter Schmerzensgeld-Tabellen und Urteilssammlungen.
Brauche ich eine Rechtschutzversicherung?
Oft endet die außergerichtliche Regulierung mit einer Absage der gegnerischen Versicherung. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und reichen von einer plötzlichen Kehrtwende in der Unfallschilderung des anderen Unfallbeteiligten, bis hin zum Starrsinn des Sachbearbeiters. Gerichtsverfahren in Verkehrsunfallsachen erfordern besonders häufig die Beauftragung eines Sachverständigen, der beispielsweise das Unfallgeschehen rekonstruieren soll. Dadurch kann der Prozess sehr teuer werden. Betrachtet man den zu erwartenden Regulierungsbetrag, ist das Prozessrisiko oftmals größer als die zu erwartende Zahlung der gegnerischen Versicherung. Man kann sagen, dass sich die überwiegende Anzahl der Verkehrsunfall-Klagen ohne Rechtschutzversicherung nicht lohnen. Die Verkehrs-Rechtschutz lohnt sich aber auch für Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren (Rotlicht-Verstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Turnkenheitsfahrt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw.) und ist mit weniger als 10 € im Monat günstig und sinnvoll.
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