Was sind Verkehrsstraftaten?
Die Regelungen hierzu finden sich im Straßenverkehrsgesetz und im Strafgesetzbuch. Es handelt sich dabei um Straftaten, die einen besonderen Bezug zum Straßenverkehr haben – weil sie dort stattfinden oder durch sie der Straßenverkehr beeinträchtigt wird. Zu nennen sind unter anderen die Trunkenheit im Verkehr (dazu zählt auch die Drogenfahrt), das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (die sogenannte Fahrerflucht), das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Straßenverkehrsgefährdung. Darüber hinaus spielen auch die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung und der Vollrausch eine Rolle. Bestraft werden die Verkehrsstraftaten mit Geld- oder Freiheitsstrafen. Nebenstrafen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot kommen häufig noch dazu. Zudem gibt es für die Täter auch Punkte im Fahreignungsregister.
Kann mein Führerschein entzogen werden?
Der Führerschein wird eingezogen und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis findet sich in § 69 StGB. Dort sind Regelbeispiele genannt, bei deinen eine Fahrerlaubnisentziehung angeordnet werden soll. Das Gesetz nennt dabei eine Reihe von Straftaten, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis im Regelfall angeordnet wird. Genannt werden ausdrücklich das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die Trunkenheitsfahrt, die Straßenverkehrsgefährdung und der Vollrausch. Ein Regelfall des unerlaubten Entfernens liegt dann vor, wenn der Täter bei dem Unfall einen bedeutenden Sachschaden oder einen Personenschaden verursacht hat. Viele Bürger sind noch immer der Meinung, die sogenannte Unfallflucht sei ein Kavaliersdelikt. Sie sind sich dabei nicht bewusst, dass sie dieses Delikt in der Regel den Führerschein kosten wird. Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis wird regelmäßig eine Sperrzeit bis zu 12 Monte verhängt, vor deren Ablauf die Straßenverkehrsbehörde keinen neuen Führerschein erteilen darf.
Es droht immer ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten, selbst dann, wenn im Einzelfall die Entziehung der Fahrerlaubnis umgangen werden kann. Selbst dies kann sehr unangenehm für die Betroffenen werden – insbesondere, wenn sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind.
Kann man sich bei einer Verkehrsstraftat noch sinnvoll verteidigen?
Ja! Und dass sollten Sie auch. Die beste Strategie hierzu sollte möglichst frühzeitig festlgelegt werden. Hierbei ist anwaltliche Hilfe unerlässlich. Insbesondere sollte der Betroffene sich davor hüten nicht vorschnell und eventuell unüberlegt gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft etwas auszusagen (sog. Einlassung). Wie man es aus Filmen kennt, kann jede Einlassung gegen einen verwendet werden. Anders als der Betroffene selbst, kann der Rechtsanwalt zunächst mal Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Er wird sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Beweismittel den Verfolgungsbehörden zur Verfügung stehen und eventuell zum Gegenangriff übergehen. Je nachdem wie stichhaltig der Tatvorwurf ist, wird der Rechtsanwalt die erfolgversprechendste Verteidigungsstrategie mit dem Mandanten ausarbeiten. Ist die Beweislage für die Anklage schwierig, wird man sich gegen den Vorwurf erfolgreich verteidigen können. Ist dagegen aufgrund der Beweislage mit einer Verurteilung zu rechnen, wird sich der Rechtsanwalt bemühen, die Strafe bestenfalls zu reduzieren und eine Hauptverhandlung zu vermeiden.
Brauche ich bei einer Verkehrsstraftat einen Rechtsanwalt?
Ein Anwalt beschäftigt sich täglich mit diesen Themen, und hat durch Studium und Praxiserfahrung das nötige Handwerkszeug um in dieser Notsituation zu helfen. Die obigen Ausführungen zeigen, wie ernsthaft und weitgehend die Konsequenzen für den Betroffenen sein können. Ein Strafverfahren ist kompliziert und folgt besonderen Regeln. Unerfahrenheit und Vertrauen in die eigene Unschuld können oft nicht vor Strafe schützen, wenn der Betroffene versucht sich selbst zu verteidigen. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung. Diese kann im Einzelfall für die Kosten des Verfahrens und Ihres Rechtsanwalts aufkommen.
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