Entziehung der Fahrerlaubnis

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Wann entzieht ein Strafgericht die Fahrerlaubnis?

Wenn der Betroffene eine Verkehrsstraftat begangen hat, droht in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis. Damit einher geht die Anordnung der Einziehung sämtlicher Führerscheine, also auch ausländische Führerscheine sowie Führerscheine für andere Fortbewegungsmittel. § 69 StGB regelt, unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungsbehörden dem Täter einer Verkehrsstraftat seine Fahrerlaubnis entziehen. Ein Tatbestandsmerkmal für die Entziehung liegt vor, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Bei bestimmten Straftaten wird die Nichteignung vermutet. Das Gesetz nennt diese Verkehrsstraftaten, bei denen in der Regel davon auszugehen ist, dass jemand in diesem Sinne ungeeignet ist ausdrücklich. Diese sind die Gefährdung des Straßenverkehrs, die Trunkenheit im Verkehr (dazu zählen auch Drogenfahrten), das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und der Vollrausch. Hat der Täter also eine dieser Taten begangen, wird ihm in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. Besondere Umstände, bei denen ausnahmsweise von einer Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen wird, sind selten zur Zufriedenheit des Gerichts nachweisbar. Solche Umstände sind beispielsweise der drohende Verlust des Arbeitsplatzes, die drohende Existenzvernichtung und ähnliches. Die Hürde ist hier also besonders hoch. Bei Berufskraftfahrern eine Ausnahme greifen, jedenfalls im Bereich der sogenannten Unfallflucht.

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis wird zugleich eine Sperrfrist zu verhängt, bis zu deren Ablauf, die zuständige Führerscheinbehörde keine neue Fahrerlaubnis an den Täter ausstellen darf. Diese Sperrfrist kann sechs Monate bis fünf Jahre betragen. Praktisch häufig kommt eine Sperrzeit von 12 Monaten vor, wobei die Zeit einer vorläufigen Entziehung mit angerechnet wird.

Wann entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis?

Die Fahrerlaubnis kann auch durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden, wenn diese den Betroffenen für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen hält. Bei den meisten Fällen handelt es sich um Alkohol- oder Drogenmissbrauch. Denkbar sind aber auch krankheitsbedingte Eignungseinschränkungen, wie etwa Sucht oder psychische Leiden. Vor der Entziehung soll die Behörde den Betroffenen anhören und gegebenenfalls vorbereitende Maßnahmen treffen. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen wie Drogenscreenings, ärztliche Untersuchungen und die Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Leider kann man gegen diese eine Entscheidung vorbereitenden Maßnahmen der Behörde, wie z.B.  dem MPU, kein Rechtsmittel einlegen. Trotzdem lohnt sich hier die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, der Einsicht in die Akte nehmen kann, und so die Erfolgschancen einer Klage gegen die Entziehung einschätzen kann.

Was ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann das Gericht dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis auch vorläufig entziehen. Dazu müssen dringende Gründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Beschuldigten im Rahmen des Hauptverfahrens die Fahrerlaubnis dauerhaft zu entziehen sein wird. Es muss also zu erwarten sein, dass der Betroffene wegen der vorgeworfenen Straftat verurteilt wird. Das hängt eigentlich mit der Beweislage zusammen. Zu beobachten ist aber, dass die Gerichte leider praktisch jedem Antrag der Staatsanwaltschaft nachkommen und die vorläufige Entziehung anordnen.  Hier geht es vor allem um Prävention, die Öffentlichkeit soll vor potentiell gefährlichen Fahrzeugführern geschützt werden. Ein Unfallflüchtiger könnte eben auch einen Menschen töten und fliehen.  Der Betroffene kann gegen die vorläufige Entziehung eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht erheben. Die Dauer der vorläufigen Entziehung wird später auf die zu verhängende Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis angerechnet. Dabei darf die Sperrfrist aber drei Monate nicht unterschreiten.

Was kann ein Rechtsanwalt für mich tun?

„Im Zweifel für den Angeklagten“ ist kein Filmspruch, sondern ein grundrechtlicher verankerter Schutz vor unrechtmäßiger Strafverfolgung. Die Aufgabe des Anwalts ist es, diese Zweifel an der Täterschaft und der Tatbegehung aufzufinden und zur Verteidigung vorzutragen. Damit er das kann, darf er in jedem Stadium des Verfahrens Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Ist die Beweislage erdrückend, geht es darum eine möglichst milde Bestrafung zu erreichen. Im Rahmen der Beratung klärt er den Betroffenen über die Folgen und das Vorgehen auf. Eine Rechtsschutz-Versicherung kann für Sie die Kosten eines Prozesses abmildern.

Sie haben weitere Fragen? Besuchen Sie unser Büro in Pinneberg.

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