Warum wird ein Bußgeld verhängt?
Das Bußgeld, richtiger die Geldbuße, ist ein Strafmittel und kommt in vielen Rechtsgebieten zur Anwendung (z.B. Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Besonderes Verwaltungsrecht etc.). Ein Gesetzesverstoß soll damit bestraft werden. Ein Bußgeld ist eine Strafe, und darf nur wegen eines Gesetztesverstoßes verhangen werden (vgl. § 3 OWiG). Die Höhe des Bußgelds darf die Behörde in vielen Fällen auch nach billigem Ermessen festlegen, wobei es für die Regelfälle einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gibt. Im Folgenden soll die Geldbuße im Ordnungswidrigkeitenrecht näher behandelt werden.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Das ist definiert in § 1 OWiG als eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetztes erfüllt und die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Wie hoch kann das Bußgeld ausfallen?
§ 17 Absatz 1 OWiG bestimmt, dass eine Geldbuße zwischen 5 – 1000 EUR betragen kann.
Wo ist bestimmt für welchen Verstoß welches Bußgeld anfällt?
Es gibt Bußgeldkataloge zu besonderen Rechtsverstößen wie Verkehrsordnungswidrigkeiten, Umweltverschmutzung usw., der für sog. Regelfälle, die Geldbuße festlegt. Im verkehrsrechtlichen Sinn liegt ein Regelfall vor, wenn der Betroffene keine Voreintragungen im Fahreignungsregister hat, und die Tat versehentlich begangen hat. Bei vorsätzliches Tatbegehung wird das Bußgeld in der Regel verdoppelt. Bei Vorsatz können weitere Sanktionen, wie etwa ein Fahrverbot, dazu kommen.
Für welche verkehrsrechtlichen Verstöße werden Bußgelder verhängt?
Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Parken, Überladung, Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht im Verkehr. Bei Alkohol- oder Drogenfahrten und anderen sog. Verkehrsstraftaten wird keine Geldbuße, sondern eine Gelstrafe verhangen.
Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?
Zuerst muss eine Anhörung des Betroffenen zum Tatvorwurf erfolgen. D.h. der Betroffene soll Gelegenheit bekommen sich zu der Tat zu äußern. Dann folgt nach billigem Ermessen der Behörde ein Bußgeldbescheid, der den Verstoß und die Strafe benennt. Hiergegen kann man binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zugang des Bescheids einen Einspruch einlegen. Tut man das nicht, wird der Bescheid rechtskräftig, und man kann nicht mehr dagegen vorgehen. Auf einen Einspruch folgt in der Regel ein Gerichtsverfahren. Das Gericht muss beweisen, dass der Betroffene die Tat begangen und den Straftatbestand erfüllt hat. Kann es das nicht, wird der Betroffene freigesprochen, ansonsten wird der Bußgeldbeschied in der Regel bestätigt.
Lohnt sich ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid?
Bei Bußgeldern lohnt sich der Gang zum Anwalt. Dieser kann die Rechtsfolgen genau einschätzen, und womöglich drohende schwere Folgen, wie einen Führerscheinentzug verhindern. Wir empfehlen den Abschluss einer Verkehrsrechtschutz-Versicherung. Diese zahlt in aller Regel die Kosten des Verfahrens und Ihres Rechtsanwalts.
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