Bei körperlichen Schäden die man bei einem Unfall erleidet ist häufig ein Schmerzensgeld zu erwarten.
Was ist Schmerzensgeld?
Da die Körperverletzung nicht rückgängig gemacht werden kann, ist eine Entschädigung für die Verletzung zu zahlen. Gemäß § 253 Abs. 2 BGB ist ein Schmerzensgeld eine „billige Entschädigung“ in Geld. Billig heißt hier nicht günstig, sondern die Bemessung anhand der objektiven und subjektiven Kriterien des Einzelfalls. Das Schmerzensgeld soll einen Ausgleich und eine Genugtuung verschaffen.
Welche Kriterien sind das?
Zunächst mal Art und Ausmaß der Verletzungen. Die Verletzungsintensität fragt nach der Schwere der Verletzungen. Die Behandlungsintensität nach dem Maß medizinischer Eingriffe, zB. nur Massagen oder doch OP?. Zuletzt ist auch erheblich, ob Folgeschäden zu erwarten sind, wie etwa Narben, dauerhafter Verlust von Gliedmaßen etc.
Erforderlich ist auch die Abwägung der Verursachungsbeiträge der Unfallbeteiligten. Trägt der Verletzte eine Mitschuld? Welcher Grad der Verschuldung liegt jeweils vor? Vorsatz, grobe oder leichte Fahrlässigkeit? Eine Verschleppung der Schadensregulierung kann sich nachteilig für den Schädiger auswirken. Die Vermögensverhältnisse des Schädigers können ebenfalls eine Auswirkung auf das Schmerzensgeld haben, etwa wenn eine Privatperson in die Insolvenz getrieben werden könnte. Hat man eine Kfz-Haftflicht-Versicherung auf der Gegenseite wird freilich keine Rücksicht auf deren Vermögensverhältnisse genommen.
Welche Arten von Schmerzensgeld gibt es?
Es gibt Einmalbeträge, Abfindungszahlungen und bei Langzeitschäden auch mal Schmerzensgeldrenten.
Was kann ein Rechtsanwalt für mich tun?
Das schmerzensgeld-Recht ist hochkomplex. Zur Höhe des Schmerzensgeldes hat sich eine spezielle Rechtsprechung entwickelt. Die Versicherungen nutzen die komplizierte Rechtslage zuungunsten der Geschädigten aus. Meist werden diese mit kleinen Beträgen abgefunden, ohne eine richtige Vorstellung von den Maßstäben zu haben. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes kommt man um anwaltliche Hilfe nicht herum. Die Versicherungen bestreiten regelmäßig, dass die vorgetragenen Verletzungen erlitten worden sind. Hier sind möglicherweise Gutachten in Auftrag zu geben, oder eine Klage muss erhoben werden. Die Praxis zeigt, dass Geschädigte schlecht beraten sind, wenn Sie die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen selbst in die Hand nehmen.
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