Rechtsanwalt Arbeitsrecht ■ Altona ■ Abfindung ■ Kündigung
Sie suchen einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Altona?
Rechtsanwalt Nils von Bergner beschäftigt sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Altona täglich mit arbeitsrechtlichen Problemgestaltungen wie Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Abmahnung.
VON BERGNER Rechtsanwälte / Fachanwälte / Notare
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
Standorte
Schenefeld
Schenefelder Platz 2 – 22869 Schenefeld
Tel: 040 2000 855 55
Fax: 040 2000 855 77
Pinneberg
Elmshorner Straße 84a – 25421 Pinneberg
Tel: 04101 8547 828 Fax: 040 2000 855 77
Quickborn
Bahnhofstraße 112 – 25451 Quickborn
Tel: 04106 6392 653
Fax: 040 2000 855 77
Uetersen
Großer Wulfhagen 1 – 25436 Uetersen
Tel: 04122 8437 752
Fax: 040 2000 855 77
Das Arbeitsrecht hat die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zum Gegenstand. In Deutschland bedeutet Arbeitsrecht in diesem Zusammenhang in aller Regel Arbeitnehmerschutzrecht. Die allermeisten arbeitsgesetzlichen Regelungen dienen nämlich dem Schutz des Arbeitnehmers, was seine Rechtsposition bei Streitigkeiten erheblich stärkt. Der Arbeitgeber dagegen hat sehr viele rechtliche Hürden vor sich, wenn er den Arbeitnehmer kündigen oder anderweitig sanktionieren möchte.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht: Nils von Bergner – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt von Bergner hat sich über Jahre im Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert und fortgebildet. Seine besondere Fachkompetenz kommt durch seine Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht zum Ausdruck. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen dabei die Kündigungsschutzverfahren sowie Mandate, bei denen es darum geht, den Arbeitnehmer bestmöglich aus einem Beschäftigungsverhältnis herauszuholen (Exit). Auch in diesen Fällen geht es dann um Punkte wie Abfindung, Freistellung, Restlohn, Urlaubsabgeltung oder Zeugnisanspruch.
Als Anwalt für Arbeitsrecht hat Rechtsanwalt von Bergner die Erfahrung gemacht, dass es keine Standartfälle gibt. Jedes einzelne Mandat muss fachgerecht auf die individuellen Interessen des Klienten zugeschnitten werden. Die Zielvorstellungen der Mandanten sind dabei durchaus unterschiedlich, stehen aber stets im Vordergrund der Mandatsbearbeitung.
Arbeitsrecht in Altona
Altona und Arbeitsrecht sind geschichtlich eng miteinander verbunden. Auch wenn man es heute angesichts des rapiden Wandels des Stadtteils kaum noch glauben mag, war Altona noch bis vor wenigen Jahrzehnten ein klassischer Arbeiterbezirk mit einem hohen Anteil an produzierendem Gewerbe. Aus diesem Grunde wurden einige der Stadtteile während es zweiten Weltkrieges auch stark bombardiert, und ganze Bereiche dem Erdboden gleichgemacht. Dessen unbeschadet prägten noch bis in die siebziger Jahre alte Fabrikgebäude das Bild der Stadtteile wie Ottensen und Altona-Nord. Gerade Ottensen entstand praktisch als Ansammlung kleiner und mittlerer Gewerbebetriebe wie Glashütten, Zigarrenfabriken oder Fischräuchereien. Später bildete die Metallindustrie den Schwerpunkt. Schon Ende des 19. Jahrhunderts war Ottensen zum größten preußischen Dorf aufgestiegen. Der Zuzug der vielen Arbeitskräfte führte jedoch auch schnell zu schlechten sozialen Verhältnissen.
Auch die Arbeiterbewegung genießt in Altona eine lange Tradition. Insbesondere während der Zeit des Nationalsozialismus gab es hier heftigen und organisierten Widerstand, beispielsweise am sogenannten Altonaer Blutsonntag im Jahre 1932. Auch wenn Altona angesichts der Entwicklung der letzten Jahre auf dem Immobilienmarkt sicherlich nicht mehr als Arbeiterbezirk bezeichnet werden kann, genießen die Stadtteile politisch nach wie vor eine linke Präferenz.
Besuchen Sie zum Thema Arbeitsrecht in Altona auch: www.arbeitsrecht-altona.de
Rechtsanwalt Arbeitsrecht: wo Sie uns finden
Unser Büro liegt zentral am geschichtsträchtigen Spritzenplatz in Hamburg-Altona. Dieser Knotenpunkt, der heute regelmäßig für Marktveranstaltungen zu Verfügung steht, ist einer der Altonaer Dreiecksplätze. Seine Entstehung geht in die Zeit zurück, als Ottensen noch dörfliche Strukturen hat. Den Namen verdankt der Platz wohl dem Umstand, dass dort einmal eine Feuerwehrwache angesiedelt war. Das Büro ist vom Bahnhof-Altona in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen. In der näheren Umgebung stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Aufgrund der guten Verkehrsanbindung erreicht man uns auch aus den umliegenden Stadtteilen wie Eimsbüttel, Bahrenfeld, St.-Pauli, Sternschanze, Großflottbek, Altona-Nord und Altona-Altstadt schnell und bequem. Kontakt
Aktuelles aus der Rechtsprechung
Kläger des kürzlich vom BAG entschiedenen Falls war ein Mann, der aufgrund zehn verschiedener als Werkvertrag bezeichneter Verträge für den Freistaat Bayern arbeitete.
Der letzte Vertrag war darauf ausgerichtet, dass der Kläger in einigen Landkreisen Bodendenkmäler erfassen sollte. Um der Tätigkeit nachgehen zu können, wurde ihm ein Arbeitsplatz mit PC und persönlicher Nutzererkennung in den Räumlichkeiten des Landesamtes zur Verfügung gestellt, wo er täglich zehn Stunden arbeitete. Das Datum für die Beendigung seiner Tätigkeit wurde auf den 30.11.2009 festgelegt, er sollte insgesamt 31.200 Euro erhalten. Der Kläger und der Freistaat Bayern stritten sich nach Beendigung der Arbeitszeit des Klägers darüber, ob zwischen ihnen ein Werkvertrag bestand oder ein Arbeitsverhältnis begründet wurde.
Sowohl das LAG München als nun auch das BAG entschieden zugunsten des Klägers, dass nicht nur ein Werkvertrag, sondern sogar ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien entstanden war.
Denn wer regelmäßig mehrere Stunden an einem ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz mit Computer einer festgelegten Tätigkeit nachgehe, erfülle seine Pflicht aus einem Arbeitsverhältnis und nicht aus einem Werkvertrag (Urt. v. 25.09.2013, Az. 10 AZR 282/12).
Sollten sich bei der Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und Werkvertrag die Vereinbarung sowie die eigentliche Tätigkeit widersprechen, komme es maßgeblich auf letztere an. Schließlich spreche die Bindung des Klägers an den Vertragspartner für eine persönliche Abhängigkeit und damit für ein Arbeitsverhältnis.