Scheidung – ruhig bleiben, wir helfen!
Eine Scheidung stellt immer ein einschneidendes Erlebnis für die Betroffenen dar. Gerade zu Beginn stehen die emotionalen Belange im Vordergrund, rechtliche Konsequenzen werden oft verdrängt. Es ist aber wichtig, sich frühzeitig zu informieren, um die richtigen Weichen zustellen. Hierbei unterstützen wir Sie.
Scheidung – was tun wir für Sie?
Bei der Scheidung handelt es sich um einen komplizierten Auseinandersetzungsprozess, der sich nicht lediglich in dem bloßen gerichtlichen Verfahren erschöpft. Die Betroffenen stehen vor einem komplizierten und langwierigen Auseinandersetzungsprozess, der verschiedenste Lebensbereiche betrifft. Problematisch sind oft die sogenannten Folgesachen wie Zugewinn, Sorgerecht, Unterhalt, Umgang oder Hausrat.
Es ist von entscheidender Bedeutung, zu Beginn des Verfahrens alle klärungsbedürftigen Punkte zu ermitteln. Wenn möglich, sollten außergerichtliche Lösungen wie Scheidungsfolgenvereinbarungen erreicht werden. Aber auch für die unvermeidbaren gerichtlichen Verfahren erarbeiten wir für Sie die passende Strategie.
Rechtsanwalt Özkan blickt als Fachanwalt für Familienrecht in Pinneberg auf langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate zurück. Regelmäßige Fortbildungen sorgen dafür, dass er den ständig steigenden Anforderungen dieses Rechtsgebietes gerecht wird.
Benötige ich für die Scheidung unbedingt einen Anwalt?
Auch wenn sich die Eheleute im Scheidungsverfahren weitestgehend einig sind, benötigt wenigstens ein Ehegatte einen Rechtsanwalt, da nur dieser den Scheidungsantrag stellen kann. Das Gericht führt in der Regel zudem den sogenannten Versorgungsausgleich durch (Ausgleich der Rentenanwartschaften). Dieses Verfahren ist von den Parteien ohne anwaltliche Hilfe zumeist schwer nachzuvollziehen. Wer sich nicht anwaltlich beraten lässt geht zudem das Risiko ein, bei den klärungsbedürftigen Folgesachen schlecht weg zu kommen. Vor diesem Hintergrund sind beide Ehegatten gut beraten, wenn sie bei der Scheidung einen Anwalt hinzu ziehen.
Scheidungskosten – was kommt auf mich zu?
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute bestimmen wesentlich die Kosten des Scheidungsverfahrens. Vereinfacht gesagt wird es immer teurer, je mehr die Eheleute verdienen. Sind Folgesachen mit zu entscheiden, verteuert auch dies das Verfahren. Wir geben Ihnen zu Beginn der Beratung eine Einschätzung zu den voraussichtlich anfallenden Verfahrenskosten.
Wer wirtschaftlich nicht in der Lage ist die Verfahrenskosten selbst zu tragen, kann Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Abhängig von den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gibt es entweder eine Stundung der Gerichts- und Anwaltskosten mit Ratenzahlungsverpflichtung, oder eine vollständige Befreiung. Auch zu diesen Punkten beraten wir Sie kompetent und umfassend.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Scheidung?
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Pinneberg.