BMJV legt Entwurf für neues Unterhaltsrecht vor

Oktober 2, 2015 in Familienrecht

IMG_5777

Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt – diesmal zum Thema Unterhalts- und Unterhaltsverfahrensrecht. Insbesondere enthält der Entwurf Änderungen des § 1612 a BGB (Mindestunterhalt für Kinder), der §§ 249 ff. FamFG (vereinfachtes Verfahren wegen Kindesunterhalt), Änderungen zur Kindesunterhalt-Formularverordnung sowie Änderungen des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen.

Bisher wurde der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag der Eltern gekoppelt. Da dies im Hinblick auf unterschiedliche steuerliche Verhältnisse der Kindseltern zu Divergenzen geführt hat, soll der Mindestunterhalt nun vom Steuerfreibetrag entkoppelt werden und stattdessen an das sächliche Existenzminimum des Kindes gebunden werden.

Das vereinfachte Unterhaltsverfahren soll anwendungsfreundlicher und strukturierter gestaltet werden, so dass es sich in der Praxis besser etablieren kann.

Sie haben ein familienrechtliches Problem und benötigen schnelle und kompetente Hilfe? Kontaktieren Sie uns.

Rechtsanwälte von Bergner 

Pinneberg

Elmshorner Straße 84a – 25421 Pinneberg

Tel: 04101 8547 828

Fax: 040 2000 855 77

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen