Zeugnis

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Wer aus einem Arbeitsverhältnis ausscheidet, sollte sich ein Zeugnis des Arbeitgebers über die Tätigkeiten und Leistungen ausstellen lassen. Für den weiteren Berufsweg ist es wesentlich, dass man die beruflichen Stationen über entsprechende aussagekräftige Arbeitszeugnisse abbilden kann. Auch in einem laufenden Arbeitsverhältnis kann es erforderlich werden, sich ein Zeugnis ausstellen zu lassen, beispielsweise dann, wenn man sich auf eine neue Stelle bewerben möchte. Man spricht dann von einem Zwischenzeugnis.

Unterschieden werden zudem das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Das qualifizierte Arbeitszeugnis beschreibt die ausgeübten Tätigkeiten ausführlich und enthält Beurteilungen des Arbeitgebers zur Leistung und Führung des Arbeitnehmers. Man sollte daher immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis einfordern, Anspruch darauf besteht in aller Regel, es sei denn, das Arbeitsverhältnis hat nur sehr kurz gedauert.

Habe ich Anspruch auf bestimmte Formulierungen im Zeugnis?

Die Rechtsprechung ist an dieser Stelle eher zurückhaltend. Das Bundesarbeitsgericht hat erst vor kurzem entschieden, dass ein Arbeitnehmer beispielsweise keinen Anspruch auf eine bestimmte Schussformel haben soll. Der Arbeitgeber hat daher nach wie vor erheblichen Spielraum, wenn es um den Aufbau und die Gestaltung des Zeugnisses geht. Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber die Tätigkeiten des Arbeitnehmers umfassend und vollständig wiedergibt. Darüber hinaus gilt der Wahrheitsgrundsatz, die Angaben und die Beurteilung müssen den Tatsachen entsprechen.

Habe ich Anspruch auf eine bestimmte Note?

Ein qualifiziertes Zeugnis muss auch eine Leistungsbeurteilung enthalten. Diese entspricht in der Praxis dem Schulnotensystem von sehr gut bis unbefriedigend. Der Arbeitgeber hat bei der Leistungsbeurteilung einen gewissen Spielraum, diesen kann ein Arbeitsgericht nicht ohne weiteres ersetzen. Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Note als befriedigend, dann ist er diesbezüglich auch in der Beweispflicht. In der Praxis ist es dann zu meist sehr schwierig nachzuweisen, dass man durchgehend wenigstens gute Leistungen erbracht hat.

Was hat es mit dem Zeugniscode auf sich?

In den vergangenen Jahren haben sich bestimmte Formulierungen etabliert, die negative Aussagen über den Mitarbeiter verschlüsselt wiedergeben. Man spricht in diesem Zusammenhang von dem so genannten Zeugniscode. Befinden sich solche Verklausulierungen zu Unrecht im Zeugnis, dann kann der Arbeitnehmer auf Entfernung und Zeugnisänderung klagen.

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