Abmahnung

IMG_0209

Wenn der Arbeitnehmer gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat, muss sich der Arbeitgeber überlegen, wie er dies angemessen sanktionieren möchte. Ein probates Mittel ist dabei der Ausspruch einer Abmahnung. Dem Arbeitnehmer wird damit signalisiert, dass der Arbeitgeber mit dem Fehlverhalten nicht einverstanden ist, zugleich werden ihm weitergehende Konsequenzen für den Widerholungsfall angedroht.

Wie muss eine Abmahnung formuliert sein?

Abmahnungen werden in der Regel schriftlich ausgesprochen. Dies ist zwar kein Wirksamkeitserfordernis, eine mündliche Abmahnung unterliegt jedoch erheblichen Beweisschwierigkeiten. In dem Abmahnungsschreiben muss deutlich gemacht werden, welches Fehlverhalten der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Last legt. Es reicht daher regelmäßig nicht aus, wenn nur pauschal arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen gerügt werden. Dem Arbeitnehmer muss dem Abmahnungsschreiben eindeutig entnehmen können, was der Arbeitgeber ihm konkret vorwirft.

Zu anderen muss der Arbeitgeber im Abmahnungsschreiben zum Ausdruck bringen, dass er das Fehlverhalten des Arbeitnehmers missbilligt, und dass dieser im Wiederholungsfalle mit weitergehenden Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss.

Sollte man sich gegen eine Abmahnung zur Wehr setzen?

Es kommt darauf an. Nicht in jedem Falle ist es sinnvoll, gegen die Abmahnung vorzugehen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Abmahnung als gerechtfertigt darstellt. Aber auch in den Fällen, in denen die Abmahnung zu Unrecht erfolgte, muss das weitere Vorgehen gut abgewogen werden. Es ist dem Fortgang des Arbeitsverhältnisses nicht immer dienlich, wenn man rechtlich gegen den Arbeitgeber vorgeht. Auf der anderen Seite dient die Abmahnung der Vorbereitung einer Kündigung und sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Letztlich müssen die Vor- und Nachteile immer genauestens abgewogen werden.

Wir beraten Sie gerne, besuchen Sie unser Büro in Pinneberg.

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen