Abfindung

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Wenn ein Arbeitsverhältnis zu Ende geht, stellt sich für den Arbeitnehmer immer die Frage nach einer Abfindung. Dabei handelt es sich um eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einhergehenden Einbußen des Besitzstandes ausgleichen soll.

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

In den allermeisten Fällen gibt es keine Rechtsgrundlage für die Zahlung einer Abfindung. Das Gesetz regelt nur einen in der Praxis seltenen Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zahlung der Abfindung für den Fall auslobt, dass dieser keine Kündigungsschutzklage erhebt. Ein Anspruch kann sich zudem aus einem Sozialplan ergeben. Dann muss es in dem Betrieb des Arbeitnehmers allerdings einen Betriebsrat geben, der zusammen mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Sozialplanvereinbarung getroffen hat. Auch diese Fälle sind eher selten.

Obwohl es in der Regel keine Rechtsgrundlage gibt, enden die meisten Kündigungsschutzverfahren dennoch mit der Zahlung einer Abfindung. Dies hängt damit zusammen, dass vor allem der Arbeitgeber das bestehende Prozessrisiko ausschließen möchte. Erklärt das Arbeitsgericht die Kündigung nach Monaten für rechtswidrig, dann muss der Arbeitgeber unter Umständen erhebliche Lohnrückstände ausgleichen und den Arbeitnehmer zudem weiterbeschäftigen. Die frühzeitige Zahlung einer angemessen Abfindung stellt deshalb oft das kleinere Übel dar.

Wie hoch ist die Abfindung?

Auch die Höhe der Abfindung ist zwischen den Parteien frei auszuhandeln. Ganz entscheidend sind dabei die Prozessaussichten. Je sicherer sich der Arbeitgeber ist, dass er mit der ausgesprochenen Kündigung am Ende durchkommt, desto weniger wird er zur Zahlung einer Abfindung bereit sein. Ausgangspunkt für die Verhandlungen ist zumeist die sogenannte Regelabfindung. Dabei handelt es sich um ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Je nach Einzelfall kann aber auch ein niedrigerer oder sehr viel höherer Faktor als 0,5 angemessen sein.

Abfindung – wir verhandeln für Sie

Wir betreuen unsere Mandanten seit Jahren in Kündigungsschutzprozessen und bei Exitverhandlungen mit den Arbeitgebern. Wir haben daher einen großen Erfahrungsschatz, wenn es um das Aushandeln der konkreten Abfindungshöhe geht. Abfindungsverhandlungen erfordern immer ein besonderes Fingerspitzengefühl. Wir versuchen immer das optimale für Sie heraus zu holen, achten aber auch darauf, die Verhandlungen nicht mit unrealistischen Forderungen zu sprengen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und Kompetenz und legen Sie Ihr Mandat in die Hände spezialisierter Arbeitsrechtler in Pinneberg.

 

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