Anwalt Familienrecht Quickborn ■ Trennung ■ Scheidung
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Anwalt Familienrecht Quickborn: Ein gemeinsamer Anwalt für Trennung und Scheidung?
Ein Ehepaar suchte zur Beratung in ihrer Scheidungsangelegenheit eine Rechtsanwältin auf. Während des Gesprächs stellte sich heraus, dass die beiden Ehepartner differierende Vorstellungen über den Ablauf und die Bedingungen von Trennung und Scheidung hatten.
Auf Wunsch der beiden Mandanten fertigte die Rechtsanwältin eine Kopie des Beratungsgesprächsprotokolls an und schickte es an die beiden. In der Folge beauftragte die Ehefrau andere Anwälte, der Mann ließ sich weiterhin von der zunächst konsultierten Anwältin vertreten.
Später kündigte er ebenfalls das Mandat und beglich die ihm gestellte Endrechnung über ca. 1800 € nicht. Die Rechtsanwältin erhob Klage auf Zahlung des ausstehenden Betrags.
Der BGH wies die Klage ab (Urteil vom 19.09.2013; Az.: IX ZR 322/12). Zwar sei eine gemeinsame Beratung von Eheleuten schwierig, jedoch zunächst zulässig. Das gelte jedoch nur solange, wie die beiden Ehepartner gleiche Vorstellungen vom Ablauf und den Modalitäten der Scheidung haben. Komme es wegen später offenbarter widerstreitender Interessen nicht zu der beabsichtigten Scheidungsfolgenvereinbarung, dürfe ein Rechtsanwalt keine der beiden Ehepartner mehr tätig werden.
Zwar sei der Anwaltsvertrag bis zur Offenbarung des Interessenkonflikts wirksam und die bis dahin geltend gemachte Vergütung wirksam. Allerdings verstoße die Geltendmachung der Vergütungsansprüche durch die Rechtsanwältin dem Grundsatz von Treu und Glauben. Denn im Fall der Geltendmachung habe der Beklagte eine Schadensersatzforderung aus dem Anwaltsvertrag wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten.
Die verletzte vertragliche Pflicht bestünde drin, dass die Rechtsanwältin den Beklagten und seine Frau vor der gemeinsamen Beratung darauf hätte hinweisen müssen, dass sie eigentlich nur einen von ihnen beraten könne und dass sie, im Falle des Nichtzustandekommens einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung, keinen von ihnen mehr vertreten könne. Das könne dazu führen, dass beide sich einen neuen Anwalt suchen müssten und so Kosten für drei Anwälte entstehen würden.
Anwalt Familienrecht Quickborn: Rechtsberatung in Quickborn
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